Bedingungen:
- Sie sind angestellter Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Arzt oder Architekt
- Kauf eines Audi Neufahrzeuges (Audi RS und e-tron GT Modelle ausgenommen)
- Legitimationsnachweis mittels einer Kammerbestätigung, Mitgliedsausweis der Kammer oder Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Berufsregister des Bundes bzw. des jeweiligen Landes, bei Steuerberatern: Mitgliedsnummer und Bestellurkunde
- Erstzulassung auf den Abnahmeberechtigten persönlich
- Mindesthaltedauer von zusammenhängend 6 Monaten
- Maximal 2 Fahrzeuge pro Abnahmeberechtigtem pro Kalenderjahr möglich
- Kopie der Audi Verpflichtungserklärung mit Arbeitgeberstempel zum Nachweis des Angestelltenverhältnisses
Erforderliche Nachweise:
- Kopie der Neufahrzeugbestellung mit Kundenunterschrift
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
- Kopie der derzeit gültigen, vom Kunden unterschriebene Audi Verpflichtungserklärung für Kammermitglieder mit selbständiger Tätigkeit
- Kopie des Mitgliedsausweises (Vorder- und Rückseite) bzw. Kammerausweis
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Tel: 0631-6245961-800
E-Mail: audi.zentrum@rittersbacher.de