Audi Neuwagen Sonderkonditionen für angestellte Berufsträger

Profitieren Sie von exklusiven Konditionen bei Erwerb eines Audi Neuwagen.

Alle wichtigen Informationen im Überblick:

Bedingungen:

  • Sie sind angestellter Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Arzt oder Architekt
  • Kauf eines Audi Neufahrzeuges (Audi RS und e-tron GT Modelle ausgenommen)
  • Legitimationsnachweis mittels einer Kammerbestätigung, Mitgliedsausweis der Kammer oder Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Berufsregister des Bundes bzw. des jeweiligen Landes, bei Steuerberatern: Mitgliedsnummer und Bestellurkunde
  • Erstzulassung auf den Abnahmeberechtigten persönlich
  • Mindesthaltedauer von zusammenhängend 6 Monaten
  • Maximal 2 Fahrzeuge pro Abnahmeberechtigtem pro Kalenderjahr möglich
  • Kopie der Audi Verpflichtungserklärung mit Arbeitgeberstempel zum Nachweis des Angestelltenverhältnisses

 

Erforderliche Nachweise:

  • Kopie der Neufahrzeugbestellung mit Kundenunterschrift
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
  • Kopie der derzeit gültigen, vom Kunden unterschriebene Audi Verpflichtungserklärung für Kammermitglieder mit selbständiger Tätigkeit
  • Kopie des Mitgliedsausweises (Vorder- und Rückseite) bzw. Kammerausweis

Sie haben Fragen zur Fahrzeugbestellung oder den Sonderkonditionen für angestellte Berufsträger?
Kontaktieren Sie uns!

Tel: 0631-6245961-800

E-Mail: audi.zentrum@rittersbacher.de